Erklärung zur Barrierefreiheit
Eine freiwillige Selbstverpflichtung. Wir sagen, worauf wir uns festlegen, was heute umgesetzt ist und was noch nicht — und wie Sie uns auf Barrieren hinweisen.
Stand: 16. August 2026
Unser Anspruch
MOJM verpflichtet sich freiwillig, diese Website und die Warfta-Plattform nach den Web Content Accessibility Guidelines 2.1 auf Konformitätsstufe AA zu gestalten — für den Shop wie für das Backend. Wir tun das nicht, weil eine Behörde es verlangt, sondern weil ein Shop-System, das nur mit der Maus und nur mit guten Augen bedienbar ist, seine Aufgabe verfehlt.
Diese Erklärung ist keine Konformitätsaussage nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Wir gehen davon aus, dass das BFSG auf uns derzeit nicht anwendbar ist, weil sich Warfta ausschließlich an Unternehmer richtet und MOJM ein Kleinstunternehmen ist. Am Ziel ändert das nichts.
Geltungsbereich
Diese Erklärung gilt für die Website warfta.eu. Die Warfta-Plattform selbst befindet sich in Entwicklung; sobald sie verfügbar ist, erweitern wir diese Erklärung um eine gesonderte Bewertung von Shop-Oberfläche und Backend.
Stand der Umsetzung
Diese Website ist nach unserer eigenen Prüfung weitgehend konform zu WCAG 2.1 AA. „Weitgehend“ heißt: Die unten genannten Einschränkungen sind uns bekannt und noch nicht behoben. Eine Prüfung durch eine unabhängige Stelle hat bislang nicht stattgefunden.
Was umgesetzt ist
- Vollständige Bedienbarkeit mit der Tastatur, in sinnvoller Reihenfolge und ohne Tastaturfallen.
- Deutlich sichtbarer Fokusindikator mit 3 Pixel Stärke in einer Kontrastfarbe, auf allen Bedienelementen.
- Ein Sprunglink „Zum Hauptinhalt springen“ als erstes fokussierbares Element jeder Seite.
- Semantische Struktur: eine erste Überschrift je Seite, hierarchisch aufgebaute Zwischenüberschriften, ausgezeichnete Navigations- und Inhaltsbereiche.
- Das Frage-und-Antwort-Element ist als aufklappbarer Bereich ausgezeichnet und gibt seinen Zustand an assistive Technik weiter.
- Beschriftete Formularfelder, Fehlermeldungen als Text statt allein als Farbe, und eine Rückmeldung, die von Screenreadern angesagt wird.
- Rein dekorative Grafiken sind von der Sprachausgabe ausgenommen; informative Darstellungen haben eine Textalternative.
- Bewegung schaltet sich bei aktivierter Systemeinstellung „Bewegung reduzieren“ vollständig ab — einschließlich der Laufschrift und der Einblendungen beim Scrollen.
- Ohne JavaScript bleiben alle Inhalte sichtbar und die Anmeldung zur Warteliste funktionsfähig.
- Schriftgrößen und Layout sind relativ angelegt und vertragen Vergrößerung bis 200 %.
Bekannte Einschränkungen
- Keine unabhängige Prüfung. Die Bewertung beruht auf eigenen Tests. Ein externes Audit ist vor dem Plattformstart vorgesehen.
- Sehr kleine Schrift in der dekorativen Produktdarstellung. Die schwebenden Bildschirme im Seitenkopf enthalten Text unterhalb von 10 Pixeln. Er ist rein illustrativ und von der Sprachausgabe ausgenommen, für sehende Nutzerinnen und Nutzer mit Sehbeeinträchtigung aber schlecht lesbar.
- Horizontal scrollende Hauptnavigation. Auf schmalen Bildschirmen lässt sich die Navigation seitlich schieben. Die Scrollleiste ist ausgeblendet, sodass nicht sofort erkennbar ist, dass weitere Einträge folgen.
- Laufschrift mit Steuerinformationen. Das durchlaufende Band mit Steuersätzen lässt sich nicht anhalten. Es ist von der Sprachausgabe ausgenommen und enthält keine Information, die nicht auch an anderer Stelle steht.
- Farbschemata. Die Standarddarstellung ist auf Kontrast geprüft. Für die alternativen Farbwelten steht eine vollständige Prüfung aller Kombinationen noch aus.
Barrieren melden
Fällt Ihnen eine Barriere auf, schreiben Sie uns bitte an kontakt@mojm.de. Hilfreich sind die betroffene Seite, eine kurze Beschreibung und — falls vorhanden — die verwendete Hilfstechnik. Wir bestätigen den Eingang innerhalb von zwei Werktagen und nennen dabei, bis wann wir mit einer Lösung rechnen. Benötigen Sie einen Inhalt dieser Website in einer zugänglicheren Form, stellen wir ihn Ihnen auf Anfrage bereit.
Durchsetzungsverfahren
Da wir uns freiwillig verpflichten, steht Ihnen kein gesetzliches Schlichtungsverfahren offen. Sind Sie mit unserer Antwort nicht zufrieden, wenden Sie sich bitte unmittelbar an die Geschäftsführung unter derselben Adresse. Wir nehmen jede Meldung ernst und behandeln sie vorrangig.
Erstellung dieser Erklärung
Erstellt am 16. August 2026 auf Grundlage einer Selbstbewertung. Wir überprüfen sie mindestens jährlich sowie nach jeder wesentlichen Änderung der Website.